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Juni 2023 - 20.022 GESCHÄFT DES BUNDESRATES Agrarpolitik ab 2022 (AP22+)
- NR und SR haben AP22+ sistiert.
- Die WAK-S hat die im September 2022 aufgenommene Detailberatung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+; 20.022) abgeschlossen und folgt dabei weiterhin weitestgehend den im Postulatsbericht 20.3931 skizzierten Empfehlungen des Bundesrats. Mit drei Folgeaufträgen in Form von Kommissionsvorstössen rundet sie ihre Anträge ab.
- Mit einer Kommissionsmotion (22.4253) möchte die WAK-S dem Bundesrat den Auftrag geben, die im Rahmen der AP 22+ ursprünglich geplante Revision des Bodenrechts separat weiterzuverfolgen (Medienmitteilung der WAK-S vom 28. Juni 2022).
- Mit 42 zu 0 Stimmen hiess der SR am 13.12.22 Änderungen im Landwirtschaftsgesetz gut und mit 41 zu 0 Stimmen Anpassungen im Tierseuchengesetz.
- Der NR hat am 9. März 2023 wie der Ständerat eine Vorlage ohne zusätzliche Klimaziele verabschiedet
- Der Ständerat hat die Vorlage am 07.06.23 bereit gemacht für die Schlussabstimmungen. Klimaziele setzt die Vorlage für die Landwirtschaft nicht.
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Juni 2023 – 18.077. Geschäft des Bundesrates. Raumplanungsgesetz. Teilrevision. 2. Etappe
- Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat am 28. Januar 2022 die Resultate der Vernehmlassung ihres Entwurfs zur Teilrevision des Raumplanungsgesetzes 2. Etappe zur Kenntnis genommen.
- Von vielen Vernehmlassern wird begrüsst, dass die Kommission der Landschaftsinitiative einen indirekten Gegenentwurf gegenüberstellt.
- Die Kommission wird nun sorgfältig prüfen, mit welchen Änderungen die Vorlage auf der Grundlage der Ergebnisse aus der Vernehmlassung verbessert werden kann. Anschliessend wird sich der Ständerat mit der Vorlage beschäftigen.
- Der VSLG hat an der GV 2021 eine Stellungnahme zur Teilrevision Raumplanungsgesetz (2. Etappe mit Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative) verabschiedet (Ja-Aber…) und am 9. September 2021 eingereicht (siehe oben).
- Der Bundesrat begrüsst den indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative der UREK-S und verzichtet auf einen eigenen indirekten Gegenvorschlag
- Der Ständerat hat beim neuen Anlauf für den zweiten Teil der Raumplanungsreform Eckwerte gesetzt. Den Kantonen gibt er Spielraum, will aber die Zahl der Bauten ausserhalb der Bauzonen stabilisieren.
- Die UREK-N ist einstimmig auf den Entwurf des Ständerates zur Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (2. Etappe, RPG2; 18.077) eingetreten.
- Die UREK-N hat in ihrer Sitzung vom 29.03.23 mit 12 zu 12 Stimmen und dem Stichentscheid des Präsidenten in Art. 24c eine neue Bestimmung eingefügt, die es ermöglicht, altrechtliche Bauernhäuser mitsamt angebauten Ökonomiebauten vollständig und dauerhaft zu Wohnzwecken zu nutzen, sofern eine ausreichende Erschliessung vorhanden ist. Bei einem freiwilligen Abbruch darf die bereits vorhandene Wohnfläche wieder erstellt werden. Mit dieser Änderung soll die Möglichkeit geschaffen werden, ausserhalb der Bauzone bereits bestehende, bewohnte Gebäude besser zu nutzen, ohne zusätzliche Flächen zu beanspruchen.
- Die UREK-N hat am 26.04.23 die Beratung der Vorlage zur Teilrevision des Raumplanungsgesetzes 2. Etappe (RPG2; 18.077) abgeschlossen und dem Entwurf mit 19 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen zugestimmt. Die Kommissionsmehrheit bekennt sich zum Ziel, die Gebäudezahl ausserhalb der Bauzone zu stabilisieren. Sie hat sich daher gegen weitergehende Ausnahmebestimmungen ausgesprochen sowie einzelne Beschlüsse des Ständerates enger gefasst, während verschiedene Minderheiten gewisse Auflagen lockern möchten.
- Im zweiten Anlauf nahm der Nationalrat das revidierte Raumplanungsgesetz am 14.06.2023 mit 173 zu 0 Stimmen und mit 13 Enthaltungen an. Der Nationalrat will die Zahl der Gebäude ausserhalb der Bauzonen stabilisieren und lehnt neue Ausnahmen für Umnutzungen landwirtschaftlicher Ökonomiegebäude ab. Der Nationalrat will auch nichts von einer erleichterten Umnutzung von Ställen und Scheunen zu Wohnzwecken wissen, wie es der Ständerat vorsah. Abgelehnt hat er auch neue Ausnahmen für angebaute Ökonomiegebäude; zu gross war die Sorge, sie könnten zu Mehrfamilienhäusern mitten im Grünen werden. Einig sind sich die Räte, dass landwirtschaftliche Bauten, die nicht mehr genutzt werden, abgebrochen werden sollen. Der Nationalrat will die sogenannte Abbruchprämie als Anreiz aber nur für rechtmässig erstellte Gebäude vorsehen. Die RPG 2-Vorlage gilt als indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative der Schutzverbände. Die Vorlage geht zurück an den Ständerat.
Position VSLG: Der jüngste Beschluss des NR schiesst über das Stabilisierungsziel hinaus. Hoffentlich korrigiert der SR die Vorlage im Hinblick auf Ausnahmen für angebaute Ökonomiegebäude.
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Juni 2023 – 22.025. «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitäts-Initiative). Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag»
Die am 8. September 2020 vom Trägerverein «Ja zu mehr Natur, Landschaft und Baukultur» eingereichte Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» verlangt einen stärkeren Schutz von Biodiversität und Landschaft.
Mit einer Anpassung der Bundesverfassung will die Initiative den Bund und neu auch die Kantone zum Schutz und zur Schonung von Biodiversität und Landschaft verpflichten. Sie fordert dafür mehr Gelder der öffentlichen Hand.
- Auch der Bundesrat will den Naturschutz verstärken. Die Initiative geht ihm jedoch zu weit, da sie den Handlungsspielraum von Bund und Kantonen übermässig einschränken würde.
- Mit dem indirekten Gegenvorschlag will der Bundesrat ausreichend Lebensraum für Pflanzen und Tiere schaffen. So will er das Ziel, 17 Prozent der Landesfläche als Schutzgebiete zu bestimmen, gesetzlich verankern.
- Der Bundesrat hat am 4. März 2022 die Botschaft zum indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative verabschiedet.
- Der VSLG fordert: Indirekter Gegenvorschlag muss Forderungen der Landwirtschaft aufgreifen.
- Mit 106 zu 78 Stimmen bei 4 Enthaltungen entschied der Nationalrat am 22.09.2022, auf den indirekten Gegenvorschlag 22.025. Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative) Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag einzutreten.
- Beim Herzstück der Vorlage ging es um die Kerngebiete, die gemäss Entwurf des Bundesrates ab 2030 einen Anteil von mindestens 17 Prozent der Landesfläche erreichen sollen. Der NR sprach sich nun für einen qualitativen Ansatz aus, wobei Bund und Kantone die Ziele der Biodiversitätsgebiete nach wissenschaftlichen Kriterien festlegen sollen.
- Der Schweizer Bauernverband (SBV) zeigt sich bestürzt über den vom Nationalrat beschlossenen indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative. Er gebe dem Bundesrat so grosse Kompetenzen zur Ausscheidung von Flächen für die Biodiversität, dass man damit faktisch die Katze im Sack kaufe. Der SBV empfiehlt dem Ständerat, die Biodiversitätsinitiative abzulehnen und nicht auf den indirekten Gegenvorschlag einzutreten.
- UREK-S beantragt dem Ständerat, die Behandlungsfrist für die Volksinitiative um ein Jahr zu verlängern.
- Die UREK-S hat am 22.03.2023 mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, nicht auf den indirekten Gegenentwurf des Bundesrates (22.025) einzutreten.
- Mit 28 zu 14 Stimmen bei einer Enthaltung beschloss der Ständerat am 13.06.2023 Nichteintreten. Der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrats geht damit zurück an den Nationalrat, welcher ihm im Herbst 2022 zustimmte und Änderungen vornahm.
- VSLG lehnt den indirekten Gegenvorschlag 22.025 ab
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Juni 2023 – Generalversammlung des VSLG vom Samstag, 24.06.2023 im Schloss Ortenstein
Eindrücke und Informationen zur GV vom 18.06.2022: Link
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April 2023 – 21.4334. Motion. UREK-N. Verjährung der Pflicht zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ausserhalb der Bauzonen
- Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament gesetzliche Grundlagen zu unterbreiten, um bei widerrechtlich erstellten Bauten ausserhalb der Bauzonen die Pflicht zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes nach 30 Jahren verwirken zu lassen.
- Am 28. April 2021 urteilte das Bundesgericht im Fall eines Werkhofs in der Landwirtschaftszone einer Luzerner Gemeinde, dass gewisse Bauten, die vor 1983 unrechtmässig erstellt worden waren, zurückgebaut werden müssen. Das Bundesgerichtsurteil führt dazu, dass bei unrechtmässig erstellten Bauten innerhalb und ausserhalb von Bauzonen unterschiedliche Regeln gelten. Grundsätzlich gilt für Bauten, die ohne Bewilligung innerhalb der Bauzonen erstellt wurden, dass die Wiederherstellungspflicht nach 30 Jahren verjährt.
- Gemäss SRF-Medien gibt es in der Schweiz rund 600'000 solche Bauten und die Anwendung des Bundesgerichtsurteils würde für die zuständigen Behörden in den Kantonen und Gemeinden einen unverhältnismässigen, nicht zu bewältigenden Aufwand mit sich bringen.
- Annahme der Motion durch NR am 17. März 2022
- Annahme der Motion durch SR am 6. Dezember 2022
- Der VSLG unterstützt diese Motion.
- Die UREK-N setzt die eigene Motion um und stimmt mehrheitlich dafür (26.04.23).
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20214334
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März 2023 – 22.4253. Motion. Hegglin Peter. Entkopplung des bäuerlichen Bodenrechts von der AP22+
- Der Bundesrat wird beauftragt, bis spätestens Ende 2025 unter Beizug von Fachexperten und Stakeholdern eine angepasste Vorlage für eine Teilrevision des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht auszuarbeiten. Mit der Vorlage soll namentlich die Selbstbewirtschaftung, die Position der Ehegatten sowie das Unternehmertum gestärkt werden.
- VSLG muss klären, was das genau bedeutet und wie unsere Anliegen eingebracht werden können.
- Der SR hat die Motion am 13.12.22 angenommen
- Der NR hat die Motion am 08.03.2023 angenommen
- Grosser Erfolg für VSLG: Mitwirkung von Heiri Schäublin in der Begleitgruppe BGBB Teilrevision, WAK-S Motion 22.4253
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20224253 |
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November 2022 – Volks-Iv. «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)»
Die am 8. September 2020 vom Trägerverein «Ja zu mehr Natur, Landschaft und Baukultur» eingereichte Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» verlangt einen stärkeren Schutz von Biodiversität und Landschaft. Mit einer Anpassung der Bundesverfassung will die Initiative den Bund und neu auch die Kantone zum Schutz und zur Schonung von Biodiversität und Landschaft verpflichten. Sie fordert dafür mehr Gelder der öffentlichen Hand.
- Auch der Bundesrat will den Naturschutz verstärken. Die Initiative geht ihm jedoch zu weit, da sie den Handlungsspielraum von Bund und Kantonen übermässig einschränken würde.
- Mit dem indirekten Gegenvorschlag will der Bundesrat ausreichend Lebensraum für Pflanzen und Tiere schaffen. So will er das Ziel, 17 Prozent der Landesfläche als Schutzgebiete zu bestimmen, gesetzlich verankern.
- Der Bundesrat hat am 4. März 2022 die Botschaft zum indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative verabschiedet.
- Der VSLG fordert: Indirekter Gegenvorschlag muss Forderungen der Landwirtschaft aufgreifen.
- Mit 106 zu 78 Stimmen bei 4 Enthaltungen entschied der Nationalrat am 22.09.2022, auf den indirekten Gegenvorschlag 22.025. Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative) Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag einzutreten.
- Beim Herzstück der Vorlage ging es um die Kerngebiete, die gemäss Entwurf des Bundesrates ab 2030 einen Anteil von mindestens 17 Prozent der Landesfläche erreichen sollen. Der NR sprach sich nun für einen qualitativen Ansatz aus, wobei Bund und Kantone die Ziele der Biodiversitätsgebiete nach wissenschaftlichen Kriterien festlegen sollen.
- Der Schweizer Bauernverband (SBV) zeigt sich bestürzt über den vom Nationalrat beschlossenen indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative. Er gebe dem Bundesrat so grosse Kompetenzen zur Ausscheidung von Flächen für die Biodiversität, dass man damit faktisch die Katze im Sack kaufe. Der SBV empfiehlt dem Ständerat, die Biodiversitätsinitiative abzulehnen und nicht auf den indirekten Gegenvorschlag einzutreten.
- Geschäft 22.025 ist für den 14.12.2022 im SR traktandiert
- VSLG lehnt den indirekten Gegenvorschlag 22.025 ab
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220025
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November 2022 – Volks-Iv. «Gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschaftsinitiative)»
Die am 8. September 2020 vom Trägerverein «Ja zu mehr Natur, Landschaft und Baukultur» eingereichte Volksinitiative «Gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschaftsinitiative)» verlangt eine strikte Trennung des Baugebiets vom Nichtbaugebiet.
- Der Bundesrat begrüsst den indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) und verzichtet auf einen eigenen indirekten Gegenvorschlag.
- Die Stabilisierung der Zahl der Bauten und Anlagen soll gem. Vorschlag der UREK-S primär mittels einer Anreizstrategie gefördert werden.
- Für die Beseitigung von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen soll dazu eine Abbruchprämie in der Höhe der Abbruchkosten ausgerichtet werden.
- Der VSLG hat an der GV 2021 eine Stellungnahme zur Teilrevision Raumplanungsgesetz (2. Etappe mit Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative) verabschiedet (Ja-Aber …) und am 9. September 2021 eingereicht.
- Der Bundesrat begrüsst den indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative der UREK-S und verzichtet auf einen eigenen indirekten Gegenvorschlag
- Der SR beschloss mit 28 zu 6 Stimmen bei 5 Enthaltungen die Ablehnung der Volksinitiative.
- Der NR und SR haben eine Fristverlängerung bis März 2024 beschlossen
- Der Ständerat hat beim neuen Anlauf für den zweiten Teil der Raumplanungsreform Eckwerte gesetzt. Den Kantonen gibt er Spielraum, will aber die Zahl der Bauten ausserhalb der Bauzonen stabilisieren.
- Die UREK-N ist einstimmig auf den Entwurf des Ständerates zur Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (2. Etappe, RPG2; 18.077) eingetreten.
- Weitere Entwicklung siehe 18.077. Geschäft des Bundesrates. Raumplanungsgesetz. Teilrevision. 2. Etappe
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20210065
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Oktober 2022 – 20.4403. Motion. Salzmann Werner. Weniger Bürokratie, mehr Sachgerechtigkeit und raschere Entscheide in der Raumplanung
- Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 25 Absatz 2 des Raumplanungsgesetzes (RPG) so anzupassen, dass die Kantone eine zentrale kantonale Behörde oder dezentrale kantonale Behörden bezeichnen können, die bei allen Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen entscheiden, ob sie zonenkonform sind oder ob für sie eine Ausnahmebewilligung erteilt werden kann.
- Das Bauen ausserhalb der Bauzone ist schweizweit sehr verbürokratisiert. Sinnvolle Erweiterungen, ohne dass auch nur ein zusätzlicher Quadratmeter verbaut wird, scheitern immer wieder an der allzu strengen Verwaltungspraxis. Besonders bemerkbar macht sich dieser unbefriedigende Zustand in heterogenen Kantonen.
- Der VSLG unterstützt diese Motion.
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20200022
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Oktober 2022 – Geschäft des Bundesrates. Agrarpolitik ab 2022 (AP22+)
- NR und SR haben AP22+ sistiert.
- Mit einer Kommissionsmotion (22.4253) möchte die WAK-S dem Bundesrat den Auftrag geben, die im Rahmen der AP 22+ ursprünglich geplante Revision des Bodenrechts separat weiterzuverfolgen (Medienmitteilung der WAK-S vom 28. Juni 2022).
- Die WAK-S hat die im September 2022 aufgenommene Detailberatung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+; 20.022) abgeschlossen und folgt dabei weiterhin weitestgehend den im Postulatsbericht 20.3931 skizzierten Empfehlungen des Bundesrats. Mit drei Folgeaufträgen in Form von Kommissionsvorstössen rundet sie ihre Anträge ab.
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20200022 |
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Oktober 2022 – Landwirtschaftliches Grundeinkommen
Das landwirtschaftliche Einkommen war 2021 1,9 Prozent höher als im Jahr davor und lag bei durchschnittlich CHF 80'700 pro Betrieb. Dies zeigen die neusten Zahlen von Agroscope. Während der Pflanzenbau unter der misslichen Witterung litt, führten die gestiegenen Preise auf dem Milch- und Rindfleischmarkt zu höheren Erträgen. Der landwirtschaftliche Arbeitsverdienst pro Vollzeit-Familienarbeitskraft lag 2021 bei CHF 59‘800 und war somit 2,0 Prozent höher als im Vorjahr. Quelle: Agroscope
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September 2022 – Volks-Iv. «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)»
- Der Ständerat hatte sich mit der Massentierhaltungsinitiative und dem Gegenvorschlag des Bundesrats befasst. Er lehnte beide Vorlagen ab.
- Bundesrat und Parlament lehnten die Initiative ab.
- Die Landwirtschaft selbst erachtet sie als unnötig, weil das Schweizer Tierwohlniveau bereits sehr hoch ist und das von der Initiative geforderte Angebot bereits in mehr als ausreichendem Umfang zur Verfügung steht.
- Der VSLG lehnt die Initiative ab.
- Die Initiative wurde mit 62.9 Prozent vom Stimmvolk abgelehnt.
https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/das-blv/rechts-und-vollzugsgrundlagen-blv/abstimmungen/massen-tierhaltungs-initiative.html |
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Juli 2022 – 18.077. Geschäft des Bundesrates. Raumplanungsgesetz. Teilrevision. 2. Etappe
- Der VSLG hat an der GV 2021 eine Stellungnahme zur Teilrevision Raumplanungsgesetz (2. Etappe mit Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative) verabschiedet (Ja-Aber …) und am 9. September 2021 eingereicht.
- Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat am 28. Januar 2022 die Resultate der Vernehmlassung ihres Entwurfs zur Teilrevision des Raumplanungsgesetzes 2. Etappe zur Kenntnis genommen.
- Von vielen Vernehmlassern wird begrüsst, dass die Kommission der Landschaftsinitiative einen indirekten Gegenentwurf gegenüberstellt.
- Der Bundesrat begrüsst den indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative der UREK-S und verzichtet auf einen eigenen indirekten Gegenvorschlag.
- Der Ständerat hat beim neuen Anlauf für den zweiten Teil der Raumplanungsreform Eckwerte gesetzt. Den Kantonen gibt er Spielraum, will aber die Zahl der Bauten ausserhalb der Bauzonen stabilisieren.
- Die UREK-N ist einstimmig auf den Entwurf des Ständerates zur Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (2. Etappe, RPG2; 18.077) eingetreten.
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20180077
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Juni 2022 - Eindrücke und Informationen zur GV vom 18.06.2022
https://vslg.ch/aktivitaeten.php
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März 2022 – 20.492 Pa.Iv. Bregy Philipp Matthias. Vision und Strategie zu Grundlagen der Raum- und Infrastrukturentwicklung. Dem Parlament verbindlich vorlegen!
- Das Raumplanungsrecht (SR 700, RPG) in Artikel 13 soll dergleichen ergänzt werden, dass die Leitlinien der Vision und der Strategie von Grundlagen der Raum- und lnfrastrukturentwicklung, die sogenannten Sachpläne, dem Parlament verbindlich vorlegt werden müssen.
- Der Nationalrat will, dass die Sachpläne des Bundes künftig zwingend dem Parlament vorgelegt werden müssen. Die grosse Kammer gab am 16. März 2022 der parlamentarischen Initiative Folge – mit 94 zu 86 Stimmen bei zwei Enthaltungen.
- Ist auch der Ständerat oder bereits vorher dessen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie damit einverstanden, kann die Nationalratskommission einen Erlassentwurf ausarbeiten.
- Der VSLG unterstützt diese Parlamentarische Initiative.
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20200492
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Februar 2022 – 21.4351. Motion. Graber Michael. Zweckänderung von als schützenswert anerkannten Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone
- Der Motionär fordert, dass die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen sind, damit Zweckänderungen von als schützenswert anerkannten Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone im Sinne von Artikel 24d RPG wieder möglich werden.
- Insbesondere ist zu präzisieren, dass es keiner «besonderen» Schutzwürdigkeit bedarf und der Zustand der Bauten bzw. Anlage keine Rolle spielt. Zudem ist die kantonale Kompetenz für die Qualifikation als «schützenswert» zu erweitern und das Beschwerderecht des ARE in diesem Zusammenhang einzuschränken.
- Der VSLG begrüsst die Stossrichtung dieser Motion.
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20214351 |
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